Die theoretische Prüfung umfasst den Nachweis folgender Kenntnisse:
· Gefahren am und im Wasser.
- Hilfe bei Bade, Boots- und Eisunfällen (Selbst- und Fremdrettung).
- Vermeidung von Umklammerungen.
- Atmung und Blutkreislauf.
- Erste Hilfe.
- Rechte und Pflichten bei Hilfeleistungen.
- Aufgaben und Tätigkeiten der ausbildenden Wasserrettungsorganisation.
Die praktische Prüfung umfasst folgende Elemente:
- 400 m Schwimmen in höchstens 15 Minuten, davon 50 m Kraulschwimmen, 150 m Brustschwimmen und 200 m Schwimmen in Rückenlage mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit.
- 300 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 12 Minuten, anschließend im Wasser entkleiden.
- Sprung aus 3 m Höhe.
- 25 m Streckentauchen.
- Dreimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, zweimal kopf- und einmal fußwärts innerhalb 3 Minuten, mit dreimaligem Herausholen eines 5 kg- Tauchringes oder gleichartigen Gegenstandes (Wassertiefe zwischen 3 und 5 m).
- 50 m Transportschwimmen: Schieben in höchstens 1:30 Minuten.
- Fertigkeiten zur Vermeidung von Umklammerungen sowie zur Befreiung aus:
- Halsumklammerung von hinten.
- Halswürgegriff von hinten.
- 50 m Schleppen in höchstens 4 Minuten, beide Partner in Kleidung, je eine Hälfte der Strecke mit Achsel- und einem Fesselschleppgriff
- Handhabung und praktischer Einsatz eines Rettungsgeräts (z.B. Gurtretter, Wurfleine oder Rettungsring).
- Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:
- Sprung ins Wasser (Kopf- oder Startsprung).
- 20 m Anschwimmen in der Bauchlage.
- Abtauchen auf 3-5 m Tiefe, Heraufholen eines 5 kg-Tauchringes oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen.
- Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff.
- 25 m Schleppen.
- Sichern des Geretteten.
- Anlandbringen des Geretteten.
- 3 Minuten Vorführen der Herz-Lungen- Wiederbelebung (HLW).
- Nachweis Erste-Hilfe-Ausbildung